In Bussen und Bahnen des öffentlichen
Nahverkehrs gilt WEITERHIN die Maskenpflicht.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt
gemäß $ 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronaschutzverordnung vom
03.04.2022 in allen Bussen der REVG Rhein-Erft-
Verkehrsgesellschaft mbH für:
- Fahrten im Linienverkehr
- Fahrten der Schülerbeförderung
- Ahnliche Fahrten, wie Sport- und Schwimmstätten-Fahrten (FO-Verkehr)
Es genügt das Tragen einer medizinischen Maske; eine FFP2-
Maske wird zum Fremd- und Eigenschutz jedoch empfohlen.