Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Folgenden informieren wir Sie über Auszüge des Newsletters des Jugendamts der Kolpingstadt Kerpen.

STÄRKER ALS GEWALT
Was tun, wenn das Zuhause nicht sicher ist? Die Corona-Pandemie schränkt das tägliche Leben stark ein. Quarantäne und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Situation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Gleichzeitig wird es für Betroffene schwieriger, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch Familie, Freunde und Nachbarschaft sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Hier finden Sie Informationen und Hilfe: www.staerker-als-gewalt.de

ENTSCHÄDIGUNG BEI KINDERBETREUUNG
Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer*innen oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. So können Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die beiden Landschaftsverbände im Auftrag des Landes NRW für die Entschädigungen zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also ihren Arbeitnehmer*innen das Entgelt fortzahlen, auch wenn diese nicht arbeiten. Ansprechperson der Arbeitnehmer*innen sind entsprechend ihre Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie unter: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/entschaedigung_kinderbetreuung/kinderbetreuung.jsp

ÖFFNUNG DER SPIELPLÄTZE IN KERPEN
Spielplätze sollen in NRW ab dem 07. Mai wieder geöffnet werden. Bolzplätze und Skateranlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Kolpingstadt Kerpen informiert Sie in den kommenden Tagen über die Öffnung der Spielplätze und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kolpingstadt Kerpen.
http://www.stadt-kerpen.de