Page 34 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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7. Die Elternarbeit an der Martinusschule





               Laut Schulgesetz der Länder haben die Eltern das Recht und die Pflicht, die Erzie-
               hungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten.

               Durch ein kontinuierliches Miteinander und einen vertrauensvollen, wertschätzenden

               Umgang kann die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule erfolgreich verlau-
               fen.

               Möglichkeiten für den regelmäßigen Austausch bieten:

            •  Vermerke/Hinweise im Hausaufgabenheft/Mitteilungsordner (in der Primarstufe)
            •  Elternbriefe

            •  Elternsprech- und Beratungstage

            •  Telefonate
            •  Wochenpläne (= Verhaltens-Trainings-Pläne)

            •  Elternabende/Informationsabende (z.B. Berufsvorbereitung, Cybermobbing)

            •  Berufsberatungstermine gemeinsam mit den Mitarbeitern der ARGE
            •  Elterncafé, Schülerbazar, Schulfest



               Grundlage für die Beratung stellen die Förderpläne, die Leistungsbeobachtung und
               Leistungsbewertung sowie die Wochenpläne (Verhaltens-Trainings-Pläne) dar.




               8. Die Förderplanung



               Mit Hilfe von individuellen Förderplänen kann bestimmt werden, an welchen Teilzie-

               len oder Schwerpunkten die Schülerinnen und Schüler in der folgenden Zeit arbeiten

               sollen.
               Der Förderplan orientiert sich an den Stärken und lernfördernden Faktoren sowie an

               den individuellen Bedürfnissen der Schülerin und des Schülers. So können bei-
               spielsweise Lernbereitschaft und Lernmotivation sowie das Arbeits- und Sozialver-

               halten im Unterricht beschrieben werden.
               Während  die  individuellen  Wochenpläne  die  Erziehungsberechtigten  wöchentlich

               über das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler informiert, werden


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