Page 34 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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7. Die Elternarbeit an der Martinusschule
Laut Schulgesetz der Länder haben die Eltern das Recht und die Pflicht, die Erzie-
hungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten.
Durch ein kontinuierliches Miteinander und einen vertrauensvollen, wertschätzenden
Umgang kann die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule erfolgreich verlau-
fen.
Möglichkeiten für den regelmäßigen Austausch bieten:
• Vermerke/Hinweise im Hausaufgabenheft/Mitteilungsordner (in der Primarstufe)
• Elternbriefe
• Elternsprech- und Beratungstage
• Telefonate
• Wochenpläne (= Verhaltens-Trainings-Pläne)
• Elternabende/Informationsabende (z.B. Berufsvorbereitung, Cybermobbing)
• Berufsberatungstermine gemeinsam mit den Mitarbeitern der ARGE
• Elterncafé, Schülerbazar, Schulfest
Grundlage für die Beratung stellen die Förderpläne, die Leistungsbeobachtung und
Leistungsbewertung sowie die Wochenpläne (Verhaltens-Trainings-Pläne) dar.
8. Die Förderplanung
Mit Hilfe von individuellen Förderplänen kann bestimmt werden, an welchen Teilzie-
len oder Schwerpunkten die Schülerinnen und Schüler in der folgenden Zeit arbeiten
sollen.
Der Förderplan orientiert sich an den Stärken und lernfördernden Faktoren sowie an
den individuellen Bedürfnissen der Schülerin und des Schülers. So können bei-
spielsweise Lernbereitschaft und Lernmotivation sowie das Arbeits- und Sozialver-
halten im Unterricht beschrieben werden.
Während die individuellen Wochenpläne die Erziehungsberechtigten wöchentlich
über das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler informiert, werden
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