Page 103 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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Aufgabenfelder
• Regelmäßige Treffen der Ansprechpartnerinnen mit der Schulleitung mindes-
tens einmal pro Halbjahr.
• Sammlung und Rückmeldung von Fortbildungswünschen, Fortbildungspla-
nung.
• Weitergabe von Informationen.
• Koordination von Multiplikatorentätigkeiten für das Kollegium.
Rahmenbedingungen
• Verbindliche Vorgaben der Schulaufsicht
• Schulprofil
Das Schulministerium hat in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und
Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) vom
18.6.2012 einen eigenen Paragrafen für die Fortbildung gewidmet:
§ 11 Fortbildung
(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Ent-
wicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen
und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichts-
freien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulpro-
gramm zu berücksichtigen.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen
und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlos-
senen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der
Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59
Absatz 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Aus-
wahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen
(§ 95 Absatz 2 SGB IX).
(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel
voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder
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