Page 104 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3
Satz 2 SchulG).
(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro
Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer
Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung
und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die
Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen
und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule ge-
stellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern
in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pä-
dagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den
Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an
diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.
(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur
Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte
Fortbildungsbudget.
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