Page 104 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3

               Satz 2 SchulG).

               (4)  Schulen  können  mit  Zustimmung  der  Schulkonferenz  zwei  Unterrichtstage  pro

               Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer
               Tag)  verwenden.  Einer  dieser  Tage  ist  thematisch-inhaltlich  in  enger  Abstimmung

               und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die

               Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen
               und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule ge-

               stellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern

               in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pä-
               dagogischen Tag zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den

               Ausbildungsbetrieben  getroffen  werden,  nehmen  die  Schülerinnen  und  Schüler  an
               diesem Tag an der betrieblichen Ausbildung teil.


               (5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur

               Umsetzung  der  Fortbildungsplanung  nach  Maßgabe  des  Haushalts  bereitgestellte
               Fortbildungsbudget.















































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