Page 18 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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5. Schulordnung der Martinusschule



               In unserer Schule kommen viele verschiedene Menschen zusammen.
               Deshalb benötigen wir Regeln.

               Grundregeln

                   1.  Wir in der Martinusschule gehen respektvoll und freundlich miteinander um.
                   2.  Wir folgen den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrern und der Mitarbeite-
                      rinnen und Mitarbeitern der Schule.
                   3.  Wir erscheinen pünktlich in der Schule und zum Unterricht.
                   4.  Wir halten die Martinusschule sauber und ordentlich.


               Schulregeln

                   1.  Das Handy/Smartwatch und Zubehörteile wie Kopfhörer dürfen nicht hörbar
                      und sichtbar sein.
                   2.  Wir sprechen Deutsch in der Martinusschule, damit wir uns alle verstehen.
                   3.  Wir ziehen Kappen, Mützen und Jacken im Unterricht aus.
                   4.  Wir stellen uns vor Beginn des Unterrichts und nach den Pausen auf dem
                      Schulhof auf und werden dort von den Klassenlehrerinnen oder Klassenleh-
                      rern abgeholt.
                   5.  Wir rennen nicht im Schulgebäude.
                   6.  Wir spielen Fußball nur auf dem Ballhof.
                   7.  Die Rädchen dürfen nur von Schülerinnen und Schülern der Unterstufe ausge-
                      liehen werden.
                   8.  Im Eingang zur Turnhalle, hinter der Hecke zu den Nachbarn und zwischen
                      Stromhaus und grünem Rädchenhaus darf sich, während der Pausen nicht
                      aufgehalten werden.
                   9.  Wir kommen in angemessener Kleidung (nicht bauchfrei) zur Schule.


               Umgang mit Handys

                   1.  Das Handy/die Smartwatch und Zubehörteile wie Kopfhörer dürfen nicht hör-
                      bar und sichtbar sein.
                   2.  Nur für unterrichtliche  Zwecke  kann  die  Nutzung  von  einer Lehrkraft  erlaubt
                      werden.
                   3.  Bei  Verstößen  wird  das  Handy  ohne  Vorwarnung  abgenommen,  beschriftet
                      und zur Schulleitung gebracht.
                   4.  Nach Unterrichtsschluss kann es dort abgeholt werden.













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