Page 92 - Schulprogramm September 2022 FINAL
P. 92
• Die Schule achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Schulgesetzt NRW vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21.4. 2009)
Gesellschaftliche Entwicklung
Im Zuge der Gleichberechtigung der Frauen im vergangenen Jahrhundert und der
gesetzlichen Gleichberechtigung sind soziale Umbrüche entstanden, die die traditio-
nellen Geschlechterrollen immer mehr in Frage stellen. Das betrifft alle Bereiche der
Lebens- und Berufsplanung.
Diese Veränderung prägt sich vor allem bei Frauen in der Doppelbelastung aus: Be-
ruf und Karriere sowie Familie und Kinder müssen in Einklang gebracht werden
Handlungsfelder an der Martinusschule
Elternarbeit
Im Rahmen des (unbewussten) „doing gender“-Prozesses stellt sich die Frage, inwie-
fern geschlechtertypische Einstellungen und Verhaltensweisen auf Entwicklung von
Fähigkeiten und Lernerfolge auf Schülerinnen und Schüler einwirken.
Zur Schulkultur der Martinusschule gehört vor allem auch der Austausch mit und der
Einfluss der Eltern, denn die geschlechtertypische Sozialisation findet in der tägli-
chen Begegnung statt – kulturelle und religiöse Erlebniswerte sowie das eigene Rol-
lenverständnis können bewusst oder unbewusst mit einfließen -, in der der jeweiligen
Person männliche oder weibliche Eigenschaften zugeordnet und damit bestimmte
Erwartungen an das Verhalten gerichtet werden.
Es ist ein Prozess zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den Eltern.
Die Bewusstmachung und die Thematisierung dieses Prozesses erfolgt in der Marti-
nusschule mit Hilfe von folgenden Institutionen und Gremien:
• Eltern-/Förderverein der Martinusschule: bieten Gelegenheiten, geschlechterbezo-
gene Fragen und Aspekte zu erörtern, zu informieren, andere dafür zu sensibilisie-
ren und in dieser Hinsicht die Martinusschule als einen offenen Lernort zu nutzen
• außerschulischen Elternvertretung (Schulausschuss, Elternräte)
• schulinternen Gremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Gesamtkonferenz,
Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften).
86