Page 58 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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durch die Beratungstage der Arbeitsagentur. Die notwendigen Schritte zur Verwirkli-

               chung  einer  realistischen  Zukunftsperspektive  werden  gemeinsam  erarbeitet  und
               festgelegt. Bei neuen Fragen, Ideen oder Verunsicherungen steht ihnen jederzeit ein

               kompetenter  Ansprechpartner  (Klassenlehrer  oder  Frau  Töller-Schlang)  zur  Verfü-
               gung.


               Der BO-Ordner (Berufsorientierungsordner)/der Berufswahlpass

               Alle für die berufliche Entwicklung relevanten Ergebnisse und Erfahrungen werden in

               diesem Portfolio gesammelt.


               Elternarbeit
               In  Klasse  9  findet  ein  Elternabend  mit  Vertretern  verschiedener  Einrichtungen  zur

               Information der Eltern über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Berufsfindung statt.
               Des  Weiteren  nehmen  die  Eltern  an  Elternsprechtagen,  an  Beratungs-  und  Prakti-

               kumsabschlussgesprächen sowie an den Beratungsgesprächen der Agentur für Ar-

               beit teil.



               Die Schulabschlüsse

               Hauptschulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen § 35 (3) AO-SF

               In einem gesonderten Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschul-
               abschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Dieser Abschluss wird verge-

               ben, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder die in
               § 35 AO-SF aufgeführten Bedingungen erfüllt wurden.


               Förderschulabschluss/Abschlusszeugnis:

               Schülerinnen  und  Schüler  schließen  den  Bildungsgang  Lernen  nach  Erfüllung  der
               Vollzeitschulpflicht in Klasse 10 ab. (§ 35 (2) AO-SF und § 33 (2) AO-SF)


               Abgangszeugnis:

               Die  Schülerinnen  und  Schüler  erhalten ein Abgangszeugnis,  wenn  sie, nach  Erfül-

               lung der Vollzeitschulpflicht, die Schule vor dem Ende von Klasse 10 verlassen. (§ 35
               (1) AO-SF)







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