Page 59 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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Ein Abgangszeugnis wird auch dann vergeben, wenn eine Lern- und Leistungsbeur-
teilung einer Schülerin oder eines Schülers aufgrund ihrer/seiner hohen Fehlzeiten
nicht beurteilt werden kann.
Voraussetzung für das Erreichen des HS 9
Die Schülerinnen und Schüler können in einem besonderen Bildungsgang einen dem
Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss erwerben. Hierfür
wird der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nicht aufgehoben. Die son-
derpädagogische Förderung endet erst mit dem Erwerb des Abschlusses am Ende
des Bildungsgangs. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Bildungsgang ist
die Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10 (§ 35 (4) AO-SF) sowie
das Erreichen der in den Kernlehrplänen NRW beschriebenen Kompetenzerwartun-
gen für die Klasse 9 der Hauptschule.
Die Vorgaben des § 35 Absätze 3 bis 7 AO-SF sind zu beachten. Gemäß Absatz 7
kann die zehnjährige Dauer des Bildungsgangs um bis zu zwei Jahre überschritten
werden, wenn dies zum Erwerb des dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
gleichwertigen Abschlusses führt.
Bei diesem Abschlusszeugnis werden die Leistungen in allen Fächern mit Noten be-
schrieben.
Beschlüsse der Fachkonferenz Mathe und Deutsch
Um den HS9 erfolgreich zu erwerben, müssen die Schülerinnen und Schüler die im
Arbeitskreis der Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises entwickelten Vergleichsarbei-
ten in der unten dargestellten Reihenfolge schreiben. Die Reihenfolge orientiert sich
dabei inhaltlich und fachdidaktisch an den Themen in den Lehrwerken „Stark in –
Mathematik 2“ und „Stark in – Mathematik 3“. Die Themen bauen aufeinander auf.
Bei einigen Arbeiten dürfen die Schülerinnen und Schüler als Hilfsmittel den Ta-
schenrechner nutzen. Die Fachkonferenz Mathematik hat festgelegt, dass mit dem
Schreiben der Arbeiten bereits im 9. Schuljahr begonnen wird.
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