Page 59 - Schulprogramm September 2022 FINAL
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Ein Abgangszeugnis wird auch dann vergeben, wenn eine Lern- und Leistungsbeur-

               teilung  einer Schülerin  oder eines Schülers aufgrund  ihrer/seiner hohen  Fehlzeiten
               nicht beurteilt werden kann.


               Voraussetzung für das Erreichen des HS 9

               Die Schülerinnen und Schüler können in einem besonderen Bildungsgang einen dem
               Hauptschulabschluss  (nach  Klasse  9)  gleichwertigen  Abschluss  erwerben.  Hierfür

               wird der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nicht aufgehoben. Die son-

               derpädagogische Förderung endet erst mit dem Erwerb des Abschlusses am Ende
               des Bildungsgangs. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Bildungsgang ist

               die Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10 (§ 35 (4) AO-SF) sowie
               das Erreichen der in den Kernlehrplänen NRW beschriebenen Kompetenzerwartun-

               gen für die Klasse 9 der Hauptschule.
               Die Vorgaben des § 35 Absätze 3 bis 7 AO-SF sind zu beachten. Gemäß Absatz 7

               kann die zehnjährige Dauer des Bildungsgangs um bis zu zwei Jahre überschritten

               werden,  wenn  dies  zum  Erwerb  des  dem  Hauptschulabschluss  nach  Klasse  9
               gleichwertigen Abschlusses führt.

               Bei diesem Abschlusszeugnis werden die Leistungen in allen Fächern mit Noten be-

               schrieben.



               Beschlüsse der Fachkonferenz Mathe und Deutsch

               Um den HS9 erfolgreich zu erwerben, müssen die Schülerinnen und Schüler die im
               Arbeitskreis der Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises entwickelten Vergleichsarbei-

               ten in der unten dargestellten Reihenfolge schreiben. Die Reihenfolge orientiert sich

               dabei  inhaltlich  und  fachdidaktisch  an  den  Themen  in  den  Lehrwerken  „Stark  in  –
               Mathematik 2“ und „Stark in – Mathematik 3“. Die Themen bauen aufeinander auf.

               Bei  einigen  Arbeiten  dürfen  die  Schülerinnen  und  Schüler  als  Hilfsmittel  den  Ta-
               schenrechner nutzen. Die Fachkonferenz Mathematik hat festgelegt, dass mit dem

               Schreiben der Arbeiten bereits im 9. Schuljahr begonnen wird.














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